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Ermächtigung zum SEPA Lastschrift-Einzug











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Der gemeinnützige Förderverein versichert, dass er die ihm anvertrauten Gelder nur für satzungskonforme Zwecke einsetzt und zur Entgegennahme von Spenden berechtigt ist. Der Spender trägt Sorge, dass das von ihm angegebene Konto zum Abbuchungszeitpunkt eine ausreichende Deckung aufweist. Der jährliche Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt 36 Euro. Ich habe die oben aufgeführten Rahmenbedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden.






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